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Digitale Fakten: Die Auflösung zu unserem Oktober-Newsletter

Erfahren Sie, welche News stimmen – und wo wir gemogelt haben

Unsere vier Oktober-News aus der digitalen Welt: die Auflösung

In unserem Oktober Newsletter „Drei digitale Wahrheiten und eine Lüge“ rund um Digitale Fakten haben wir Ihnen diese vier Geschichten aufgetischt:

Meldung 1: Ein Arbeitgeber, der nachweislich versehentlich nach dem Ausscheiden einer Mitarbeitenden nicht das vollständige Personenprofil von seiner Website gelöscht hatte, kam beim Landesarbeitsgericht Köln ohne Strafe davon. Schließlich hatte er aufgrund einer Domain-Umstellung lediglich ein PDF mit ihren Daten übersehen, das bei Google aber weiter abrufbar war.

Meldung 2: Der jährlich erscheinende Smart City Index 2022 zeigt: Darmstadt mit knapp 160.000 Einwohnern schlägt Deutschlands größte Millionenstadt Berlin in Sachen Digitalisierung.

Meldung 3: Die App TikTok versteckt Kommentare von Nutzern zu bestimmten Wörtern – allerdings ohne, dass die Nutzer hierüber informiert werden oder dieses selbst nachvollziehen können.

Meldung 4:Eine aktuelle Analyse beweist: Knapp 90 Prozent der führenden Online-Apotheken in Europa sammeln Verbraucherdaten – allerdings vollkommen ohne DSGVO-konforme Einwilligung.

Was stimmt – und was ist gelogen?

Mann mit Pfeife lehnt am Fenster

Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf – mit ständig neuen Entwicklungen und Innovationen. Uns ist – nicht nur bei unserer eigenen Arbeit – sondern auch im Zusammenspiel mit unseren Kunden – der Spaßfaktor wichtig. Aus diesem Grund liefern wir Ihnen unseren Newsletter in diesem ungewöhnlichen Format. Wir hoffe, es macht Ihnen Spaß und Sie haben fleißig mitgeraten. Jetzt spannen wir Sie nicht länger auf die Folter – und nehmen unsere Meldungen genau unter die Lupe.

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Meldung 1

Die Story: Ein Arbeitgeber, der nachweislich versehentlich nach dem Ausscheiden einer Mitarbeitenden nicht das vollständige Personenprofil aus dem Internet gelöscht hatte, kam beim Landesarbeitsgericht Köln ohne Strafe davon. Schließlich hatte er aufgrund einer Domain-Umstellung lediglich ein PDF mit ihren Daten übersehen, das bei Google aber weiter abrufbar war.

Stimmt’s? Diese Meldung ist falsch. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wenn es um das Einhalten geltenden Rechts gilt. In diesem Fall hatte ein Arbeitgeber es versäumt, ein PDF mit namentlichen Angaben über eine Mitarbeiterin aus dem Internet zu entfernen nachdem die Mitarbeiterin das Unternehmen verlassen hatte. Obwohl es sich bei diesem Vorgang um ein Versehen handelte, welches durch eine Websiten-Migration zustande gekommen war, gab das Gericht der Klägerin Recht. Das Dokument war zu ihrem Namen weiterhin im Zusammenhang mit ihrer Position bei der Firma mithilfe von Google auffindbar. Das bedeutete einen Verstoß gegen die DSGVO, entschied das Gericht. Die Folge: Das Unternehmen musste 300 Euro Schmerzensgeld an die Klägerin bezahlen.

Darum ist das Thema wichtig: Dieses Thema finden wir wichtig, weil auch wir immer wieder feststellen, dass Unternehmen die Anwendung der DSGVO bezüglich der eigenen Mitarbeitenden recht locker sehen. Es ist wichtig, klare Richtlinien und Abläufe zu etablieren, um nicht nur den Datenschutz der Kunden, sondern auch den gegenüber dem eigenen Team zu jedem Zeitpunkt der Zusammenarbeit rechtskonform umzusetzen. Zwar ist die Höhe dieser Strafe anhand mildernder Umstände recht moderat ausgefallen – solche Verstöße können aber leicht wesentlich teuerer werden.

Die Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/datenschutz-verstoss-personenprofil-auf-homepage-nach-kuendigung-nicht-geloescht-204797.html

Meldung 2

Die Story: Der jährlich erscheinende Smart City Index 2022 zeigt: Darmstadt mit knapp 160.000 Einwohnern schlägt Deutschlands größte Millionenstadt Berlin in Sachen Digitalisierung.

Stimmt’s? Tatsache, das stimmt. In einem Ranking aus dem Monat Oktober 2022 zu den „10 digitalsten Städten Deutschlands“ hat es das beschauliche Städtchen Darmstadt immerhin auf Platz 10 geschafft. Zwar hinter Großstädten wie Hamburg (Platz 1), München (Platz 2) und Köln (Platz 4) – aber eben vor unserer 23 Mal so bevölkerungsreichen Hauptstadt Berlin, die knapp von Darmstadt geschlagen nur auf Platz 11 gelistet wird.

Darum ist das Thema wichtig: Wir finden das ist ein bemerkenswertes Beispiel dafür, dass Innovation und Digitalisierung auch ohne riesige Budgets gelingen können. Ein schlüssiges, durchdachtes Konzept, das auf einer cleveren Strategie aufbaut und präzise umgesetzt wird, kann „Bäume versetzen“. Dieser Meinung schließen wir uns erfahrungsbasiert an. Dabei ist die Frage nicht ob, sondern wie die Digitale Transformation am besten gelingt.

Die Quelle: https://www.techbook.de/mobile-lifestyle/digitalste-staedte-deutschlands-smart-city-index

Meldung 3

Die Story: Die App TikTok versteckt Kommentare von Nutzern zu bestimmten Wörtern – allerdings ohne, dass die Nutzer hierüber informiert werden oder dieses selbst nachvollziehen können.

Stimmt’s? Diese Meldung ist ebenfalls richtig. Das vor allem bei unter 20-Jährigen beliebte Social Network wurde von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten dabei überführt, dass es Kommentare von Nutzenden, die bestimmte, kritische Wörter enthielten, ohne das Wissen der User versteckte.

Darum ist das Thema wichtig: Die Meinungsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut. Daher kann man durchaus kritisch auf die Zensur des chinesischen Betreibers von TikTok schauen. Die App zensiert nicht nur, sondern täuscht User bewusst. Die User bleiben in dem Glauben, ihre Kommentare seien sichtbar – obwohl das nicht stimmt. Für so einen Umgang mit Kunden gibt es von uns einen Daumen nach unten!

Die Quelle: https://www.wuv.de/Themen/Social-Media/Tiktok-verschleiert-dass-Kommentare-behindert-werden

Meldung 4

Die Story: Eine aktuelle Analyse beweist: Knapp 90 Prozent der führenden Online-Apotheken in Europa sammeln Verbraucherdaten – allerdings vollkommen ohne DSGVO-konforme Einwilligung.

Stimmt’s? Stimmt. Eine Analyse unseres Partners Usercentrics zeigt: 89 Prozent der beliebtesten Online-Apotheken in der EU verstoßen gegen die DSGVO. Was genau bedeutet das? Neun von zehn der 150 beliebtesten Online-Apotheken in der EU verstoßen gegen die DSGVO, da sie mindestens ein (nicht notwendiges) Cookie ohne Einwilligung der Endnutzer setzen. In der DACH-Region sind es sogar 94 Prozent.

Darum ist das Thema wichtig: Datenschutz ist im Rahmen der Digitalisierung eines der zentralen und wichtigsten Themen. Gerade weil Verbraucher zunehmend mehr Datenschutz einfordern, sind diese Zahlen besonders brisant. So geben beispielsweise 75 Prozent der Kunden, die in den letzten 12 Monaten bei einer Online-Apotheke eingekauft haben, an, dass ihnen das Thema Datenschutz beim Kauf dort besonders wichtig ist. Uns gruseln diese Werte auch – zumal Datenschutz, DSGVO, GDPR und Consent Management zu unseren Kernthemen gehören – und uns sehr am Herzen liegen.

Die Quelle: https://www.presseportal.de/pm/130089/5182892

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Digitalisierung mit Köpfchen

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