Allgemeine Geschäftsbedinungen

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem der M² Business Consulting GmbH (nachfolgend gemeinsam „die Vertragspartner“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen bspw. des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der M² Business Consulting GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Leistungsumfang des Beratungsauftrages / Beauftragung Dritter

2.1 Die Tätigkeit der M² Business Consulting GmbH liegt in der Erbringung von weisungsfreien Beratungsleistungen unter Zugrundelegung eines Dienstleistungsverhältnisses. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet.

2.2 Die M² Business Consulting GmbH ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei, unabhängig und handelt in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

2.3 Der konkrete Umfang des Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und kann im Laufe des Vertragsverhältnisses nach oben und nach unten angepasst werden.

2.4 Die M² Business Consulting GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Beratungsleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Beauftragung und Vergütung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die M² Business Consulting GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird die M² Business Consulting GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten, umfassend informieren, soweit diese auch nur möglicherweise für die Leistungserbringung relevant sein können.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der M² Business Consulting GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter*innen und die gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der M² Business Consulting GmbH von deren Tätigkeit informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter*innen der M² Business Consulting GmbH zu verhindern. Der Auftraggeber wird insbesondere sowohl während der Beauftragung, als auch innerhalb von zwei Jahren nach Auftragsbeendigung die von der M² Business Consulting GmbH zur Leistungserbringung eingesetzten Personen ohne Zustimmung der M² Business Consulting GmbH weder anstellen, noch sonst direkt beauftragen.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Die M² Business Consulting GmbH wird über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter*innen und gegebenenfalls auch die der beauftragten Dritten gemäß des Arbeitsfortschritts dem Auftraggeber regelmäßig Bericht erstatten.

5.2 Bei einer Vereinbarung eines Schlussberichts erhält der Auftraggeber diesen in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die von der M² Business Consulting GmbH bzw. deren Mitarbeitern*innen oder von beauftragten Dritten erbrachte Beratungsleistungen (insbesondere Präsentationen, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) sind als geistiges Eigentum urheberrechtlich geschützt.

6.2 Dem Auftraggeber steht ein Nutzungsrecht nur im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu und diese dürfen ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern auch nicht berechtigt, die erbrachten Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung der M² Business Consulting GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unbefugte Vervielfältigung/Verbreitung durch den Auftraggeber eine Haftung der M² Business Consulting GmbH – insbesondere für die Richtigkeit der Leistungen – gegenüber Dritten.

6.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die M² Business Consulting GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Die M² Business Consulting GmbH ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach 12 Monaten nach Erbringung der Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Die M² Business Consulting GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der M² Business Consulting GmbH beauftragte Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der M² Business Consulting GmbH zurückzuführen ist.

8.4 Sofern die M² Business Consulting GmbH das Werk unter Beauftragung Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die M² Business Consulting GmbH diese Ansprüche an den Auftraggeber ab, der diese Abtretung annimmt. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Die M² Business Consulting GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, sowie jedwede sonstige schützenswerten Informationen, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Des Weiteren verpflichtet sich die M² Business Consulting GmbH, über den gesamten Inhalt der Beauftragung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen zugegangen sind, insbesondere auch über die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, seiner Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter*innen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Die M² Business Consulting GmbH wird ihre Mitarbeiter*innen gleichfalls zur Verschwiegenheit nach den Ziffern 9.1 und 9.2 verpflichten. Gleiches gilt für beauftragte Dritter, derer sie sich bedient.

9.4 Die Schweigepflicht gilt zeitlich unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Die M² Business Consulting GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der M² Business Consulting GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Vergütung

10.1 Die Höhe der Vergütung wird je nach Beratungsauftrag einzelvertraglich geregelt. Bei der vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu vergüten sind.

10.2 Neben dem Anspruch auf Vergütung aus den erbrachten Beratungsleistungen hat die M² Business Consulting GmbH auch Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen und Auslagen (Barauslagen, Fahrkosten, Spesen, Reisekosten, etc.), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart. Zudem ist die M² Business Consulting GmbH berechtigt, Vorschusszahlungen zu verlangen und dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen und entsprechende Abschlagszahlungen zu fordern.

10.3 Über zusätzliche Aufwendungen wird der Auftraggeber im Vorfeld informiert. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, in Auftrag gegebene Recherchen, rechtliche Prüfungen sowie anderweitige als vorgenannte Dienstleistungen im Kontext der ursprünglichen Beauftragung. Die Auslagen der M² Business Consulting GmbH, die im Rahmen der Durchführung entstehen, werden gegen Nachweis abgerechnet.
10.4 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die M² Business Consulting GmbH, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Projekt zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die M² Business Consulting GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

10.6 Voraussichtliche Überschreitungen der vereinbarten Vergütung, der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10 % wird die M² Business Consulting GmbH dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme des verteuernden Umstandes anzeigen, es sei denn der Auftraggeber hat diesen Umstand selbst verursacht.

10.7 Bei einzelnen Aufträgen/Projekten kann die M² Business Consulting GmbH 30 % der Angebotssumme bei Auftragserteilung in Rechnung stellen. Die restlichen 70 % werden nach Abschluss der Leistungen oder gemäß einer gesonderten Vereinbarung zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

10.8. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der M² Business Consulting zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers wird der erforderliche Mehraufwand in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die M² Business Consulting GmbH (oder Dritter) auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hingewiesen hat.

10.9. Ändert oder bricht der Auftraggeber vorzeitig Aufträge, Arbeiten oder umfangreiche Planungen ab, wird der Auftraggeber alle angefallenen Kosten ersetzen und die M² Business Consulting GmbH von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

10.10 Zahlungseingänge werden auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, wie etwa Mahnkosten, entstanden, so kann die M² Business Consulting GmbH Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

11. Elektronische Rechnungslegung

Die M² Business Consulting GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die M² Business Consulting GmbH ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts, andernfalls mit der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern keine Verlängerung erfolgt.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigem Grund von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

• wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt
• wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
• wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der M² Business Consulting GmbH weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung der M² Business Consulting GmbH eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren
• wenn der Auftraggeber ihm obliegende Mitwirkungspflichten verletzt
• wenn der Auftraggeber ihm eingeräumte urheberrechtliche Nutzungsrechte überschreitet

13. Schlussbestimmungen

13.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der M² Business Consulting GmbH gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Es werden ausschließlich Unternehmer, Gewerbetreibende und Kaufleute beraten. Dementsprechend ist das Rechtsgeschäft dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen. Der Zweck richtet sich nach den objektiven Umständen aus dem Inhalt des Beratungsvertrages und dem Auftreten des Auftraggebers mit der Darstellung sowie Beurteilung des Geschäftsmodells des Auftraggebers.
13.3 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform, ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.4 Es gilt die gesetzliche Regelung des § 306 Abs. 1 BGB. Das gleiche gilt, soweit die Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

13.5 Erfüllungsort ist der Ort beruflichen Niederlassung der M² Business Consulting GmbH. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder im Gebiet de Europäischen Union angesiedelt ist, Pullach im Isartal.

Stand: Januar 2021